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Schulungsvertrag und Ausbildungsdienstverhältnis
Ein Schulungsvertrag für Pilotenschüler ist nach Ansicht des FG Düsseldorf kein Dienstverhältnis i. S. von § 12 Nr. 5 Halbsatz 2 EStG. Der Flugschüler kann somit seine Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben bis zur Höhe von 4.000 ? absetzen, nicht aber als vorweggenommene Werbungskosten in voller Höhe.
Ein Dienstverhältnis liegt nach Ansicht des FG nicht vor, weil der Flugschüler während der Ausbildung weder seine [i]Kriterien eines AusbildungsdienstverhältnissesArbeitskraft schuldet noch einen Vergütungsanspruch gegen die Fluggesellschaft hat. Er hat lediglich eine Aussicht auf Anstellung bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sowie bei entsprechendem Bedarf der Fluggesellschaft.
Das FG hält die Regelung des § 12 Nr. 5 EStG, die im Juli 2004 mit Wirkung zum eingeführt wurde , für verfassungsgemäß und sieht darin ei...