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Umsatzsteuer | Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung im Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter versuchen, durch einen Antrag auf Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung eine Belastung der Insolvenzmasse mit Masseverbindlichkeiten zu vermeiden. Der Antrag wird nicht nur für die Zukunft gestellt, sondern für zurückliegende Jahre, soweit noch keine formelle Bestandskraft eingetreten ist. Anträge auf Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung können grds. auch im laufenden Insolvenzverfahren genehmigt werden. Die Genehmigung kann jedoch nach dem im laufenden Insolvenzverfahren nicht für zurückliegende Besteuerungszeiträume, die formal noch nicht bestandskräftig sind, erteilt werden. Wechselt der Insolvenzverwalter freiwillig von der Ist- zur Sollbesteuerung ist zu beachten, dass die Sollbesteuerung wegen des Prinzips der Ab...