Erfassung von erhaltenen Spenden als körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtige Betriebseinnahmen
Leitsatz
Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG und § 7 Satz 1 GewStG) alle Zugänge in Geld
oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Ein Wertzuwachs ist betrieblich veranlasst, wenn insoweit ein nicht
nur äußerlicher, sondern sachlicher, wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist.
Von den Betriebseinnahmen zu unterscheiden sind Wertzugänge, deren Zufluss durch private Umstände veranlasst worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAD-31475
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.03.2008 - 1 K 289/2007
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