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IWB 21/2009 S. 1448

Allgemeines | Änderung verschiedener EU-Richtlinien im Bereich der Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften

Durch die Richtlinie 2009/109/EG vom 16.9.2009 werden die Richtlinien 77/91/EWG (Aktiengesellschaften), 78/855/EWG (Verschmelzung von Aktiengesellschaften), 82/891/EWG (Spaltung von Aktiengesellschaften) sowie die Richtlinie 2005/56/EG (Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten) geändert.

Betroffen von den Änderungen ist hauptsächlich die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen. Bis zum 30.6.2011 haben die Mitgliedstaaten die Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie ist im Amtsblatt vom 2.10.2009, L 59, Seite 14 ff. veröffentlicht.

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