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BFH 2.9.2009 I R 90/08, IWB 21/2009 S. 1446

Doppelbesteuerung | Besteuerungsrecht von Abfindungszahlungen an einen nach § 1 Abs. 3 EStG 2002 unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer nach dem DBA Belgien; keine Bindungswirkung von Verständigungsvereinbarungen

▶ Urteil: (1) Art. 15 Abs. 1 DBA Belgien ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine in Belgien ansässige Person von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält (Bestätigung der ständigen Rspr.). (2) Eine Übereinkunft zwischen den deutschen und belgischen Steuerbehörden (hier: Verständigungsvereinbarung mit dem belgischen FinMin v. über die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer, bekannt gegeben durch BStBl 2007 I S. 261) nach Maßgabe von Art. 25 Abs. 3 DBA Belgien bindet die Gerichte nicht (ebenfalls Bestätigung der ständigen Rspr.). (3) Natürliche Personen, die nach § 1 Abs. 3 EStG 2002 auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, unterfallen nicht der sog. Rückfallregelung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2007.

▶ H...

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