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Arbeitsförderung | Anrechnung von Mini-Job auf Kurzarbeitergeld
Einkünfte aus einem sog. Mini-Job können auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. Damit eignen sich solche Beschäftigungsverhältnisse, in denen bis zu 400 € dazu verdient werden darf, ohne dass Abgaben oder Steuern anfallen, da diese der Arbeitgeber trägt, nicht, um eine im Zuge der Wirtschaftskrise durch Kurzarbeit beim ersten Arbeitgeber entstandene finanzielle Lücke zu schließen. Entscheidend ist aber, wann der Nebenjob angetreten wurde: War dies erst nach Beginn der Kurzarbeit beim Hauptarbeitgeber der Fall, rechnet die Arbeitsagentur einen Teil dieser zusätzlichen Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld an. [i]www.minijobzentrale.deBestand der Mini-Job bereits vor Beginn der Kurzarbeit, bleiben Einkünfte daraus unberücksichtigt.