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Handelsrecht | Fortbestand einer Generalvollmacht trotz Liquidation der GmbH
Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH mangels Masse nicht eröffnet und diese deshalb liquidiert, hat dies nicht zwingend zur Folge, dass eine seinerzeit erteilte Generalvollmacht mit der Folge erlischt, dass es für die Genehmigung einer Grundstücksauflassung nunmehr eines Nachtragsliquidators bedarf. Eine – weder in zeitlicher Hinsicht noch durch die Existenz des Vollmachtgebers beschränkte – Vollmacht kann nämlich auch nach der Liquidation fortbestehen, sofern noch Vermögensgegenstände der GmbH vorhanden sind. Insofern ist anerkannt, dass auch eine gelöschte GmbH, sofern noch Vermögensrechte vorhanden sind bzw. Ansprüche gegen sie gerichtet sind, noch rechts- und parteifähig ist, so dass auch eine noch vorhandene Prozessvollmacht fortwirken kann. Ein sachlicher Grund, e...