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Einkommensteuer | Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse
Nach dem mindern Baukostenzuschüsse aufgrund von Art. 52 PflegeVG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Im betrieblichen Bereich räumt die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein, den Zuschuss als Betriebseinnahme oder erfolgsneutral durch Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu behandeln. Bekanntlich divergiert die Rechtsprechung des BFH insoweit: Während der I. Senat des BFH von einer Betriebseinnahme ausgeht und das Wahlrecht anerkennt (, BStBl 1996 II S. 28), gibt es nach Auffassung des IV. Senat des BFH keine Rechtsgrundlage für das Wahlrecht (, BStBl 1989 II S. 189); nach dieser Rechtsprechung, der auch der IX. Senat für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtun...BStBl 1992 II S. 999