Oberfinanzdirektion Münster - Kurzinfo 5/2009 Grunderwerbsteuer

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Erwerbs von eigengenutztem Wohneigentum im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage zum

) BFH-Revisionsverfahren

In dem o. a Revisionsverfahren geht es um die Frage, ob eine Grunderwerbsteuerfestsetzung für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses nach Wegfall der Förderung nach dem EigZulG im Hinblick auf den erhöhten Steuersatz von 3,5 % noch verfassungsgemäß ist.

Die Rechtsfrage, ob der Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses der Grunderwerbsteuer unterworfen werden darf, war zwar bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Die Besteuerung wurde dabei stets als verfassungsgemäß bezeichnet (s. , BFH/NV 2006, 122), jedoch betrafen die Entscheidungen ausschließlich Fälle, in denen eine Eigenheimförderung noch möglich war.

Durch das EigZulAbschG vom ist die Eigenheimzulage zum entfallen. Da der BFH in seiner Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung u. a. auch darauf hingewiesen hat, dass aufgrund der Eigenheimzulage eine erdrosselnde Wirkung der Grunderwerbsteuer nicht gegeben sei (s. , BFH/NV 1999, 76), wurde in dem Wegfall der Förderung nach dem EigZulG ein Grund gesehen, diese Frage erneut vom BFH entscheiden zu lassen.

Einsprüche, die sich auf das o. a. Revisionsverfahren beziehen und eine eigengenutzte Wohnung bzw. ein eigengenutztes Haus betreffen, für dessen Erwerb keine Förderung nach dem EigZulG in Betracht kommt, ruhen kraft Gesetzes gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Eine beantragte Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren, zumal das Finanzgericht Nürnberg die dem Revisionsverfahren zugrundeliegende Klage als unbegründet zurückgewiesen hat.

Oberfinanzdirektion Münster v. - Kurzinfo 5/2009 Grunderwerbsteuer

Fundstelle(n):
HAAAD-31331