Gewerbesteuergesetz Kommentar
2009
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§ 35b Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
Abschnitt VIII: Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
Hinweis: Abschn. 83 GewStR 1998.
Literatur: Woerner, Die Vorschrift des § 35b GewStG in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, DStZ 1966, 358; Birkholz, Änderung von Gewerbesteuermessbescheiden von Amts wegen, BB 1967, 329; Guth/Ling, Verfahrensrechtliche Schwierigkeiten mit einer Vereinfachungsregelung, DStZ 1984, 394; Kuchenreuther, Probleme des Verlustvortrags beim Steuerreformgesetz 1990, DStR 1968, 638 mit Anm. von Sarrazin, DStR 1988, 639; Meyer, Die gesonderte Feststellung vortragsfähiger Verluste gemäß § 10d Abs. 3 EStG i. d. F. des Steuerreformgesetzes 1990, DStR 1989, 191, 238; Streck/Rainer/Mack/Schwedhelm, Geht es um die Höhe des Gewinns bzw. des Gewerbeertrags, sollte im Zweifel immer auch der Gewerbesteuermeßbescheid angefochten werden. Auf § 35b GewStG ist kein Verlass, Stbg 1991, 457; dies., Vorsicht vor § 35b GewStG, Stbg 1994, 379; Mahlow, Der gewerbesteuerliche Verlustabzug bei Personengesellschaften, DStR 1995, 1986; Pyszka, Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei „stufenweisem„ Gesellschafterwechsel in Personengesellschaften, DStR 1997, 1073.
I. Allgemeines
1. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
1 § 35b Abs. 1 GewStG regelt die Änderung eines Gewerbe...