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Lohnsteuerklassenwahl 2010 – Das neue Faktorverfahren nach § 39f EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-30715Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber einen neuen § 39f in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, der ab anzuwenden ist. § 39f EStG sieht auf Antrag ein neues Faktorverfahren neben den Lohnsteuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vor.
Steuerklassenkombination III/V
[i]Hohe Abzüge in Steuerklasse VIm Rahmen der Steuerklassenkombination III/V, die häufig von Alleinverdiener-Ehen gewählt wird, verhindert der hohe Lohnsteuerabzug bei dem Ehepartner mit der Steuerklasse V unter Umständen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das neue Faktorverfahren kompensiert diesen Negativeffekt.
Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor
[i]Steuerklassenkombination IV/IV auf Antrag mit FaktorAb dem Kalenderjahr 2010 kann nach § 39f EStG auf Antrag das neue Faktorverfahren neben den bisherigen Alternativen IV/IV und III/V ausgewählt werden. Danach wird ein Faktor ermittelt, der dann auf die nach Steuerklasse IV ermittelten Lohnsteuerabzugsbeträge als Multiplikator anzuwenden ist. Es gilt dann die Steuerklassenkombination IV Faktor/IV Faktor. Gleichzeitig entsteht auch hier die Steuererklärungspflicht durch die Wahl des Faktorverfahrens.
Ermittlung des Faktors
[i]Faktor < 1Nach § 39f EStG muss der Faktor kleiner als 1 sein und wird als Y ÷ X vom Finanzamt mit drei Nachkommastell...