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Steuerrechtliche Wahlrechte nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-30714 Die Neufassung von § 5 EStG durch das BilMoG ist ohne zeitliche Übergangsvorschrift in Kraft getreten und findet somit für alle Wirtschaftsjahre, die in 2009 enden bzw. geendet haben, bereits Anwendung. Den zahlreichen Zweifelsfragen, die sich aus dem Wortlaut der Neuregelung ergeben, widmet sich der Entwurf eines BMF-Schreibens, der am veröffentlicht worden ist.
Ziel und Umsetzung
[i]Wortlaut der Neuregelung unklarDie Neuregelung bringt die erklärte Absicht der Gesetzesverfasser – die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgeben, die materielle Maßgeblichkeit bewahren – nur ungenügend zum Ausdruck. Der Gesetzestext suggeriert, dass jegliche steuerrechtlichen Wahlrechte unabhängig von der handelsrechtlichen Bilanzierung ausgeübt werden können, solange nur die abweichenden Bilanzansätze lückenlos in besonderen, laufend zu führenden Verzeichnissen nachvollzogen werden können. Bei wörtlichem Verständnis würde der Grundsatz der Maßgeblichkeit erheblich eingeschränkt.
[i]Reichweite der steuerrechtlichen Wahlrechtsfreiheit umstrittenEs verwundert nicht, dass das Auseinanderfallen von erklärter Intention und Umsetzung im Gesetzeswortlaut einen heftigen Streit im Schrifttum ausgelöst hat. Während einige Autoren, auf den Wortlaut gestützt, die maximale Freiheit propa...