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OLG Brandenburg 23.03.2009 1 U 28/08, NWB 45/2009 S. 3481

Amtshaftung | Aufklärungspflichten des Finanzamts

Kosten des Rechtsanwalts und Steuerberaters können im Hinblick auf eine Amtspflichtverletzung des Finanzamts ersatzfähig sein (hier, wie in einigen ostdeutschen Bundesländern, noch § 1 StHG). Fragen der Organisation innerhalb des Finanzamts führen zu keiner Einschränkung der Pflicht der Behörde zur Ermittlung eines Sachverhalts im Rahmen der rechtmäßigen Amtsführung. Das Finanzamt muss dabei eigene Akten beiziehen und auch tatsächlich zur Kenntnis nehmen. Fragen des Finanzamts an den Steuerpflichtigen müssen diesem erkennbar machen, welche Aufklärung konkret von ihm verlangt wird. Erst dann kommt ein Mitverschulden des Steuerpflichtigen wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten in Betracht. Im Streit standen der Erlass und die Rücknahme eines objektiv rechtswidrigen Haftungsbescheids im...

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