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Zivilrecht | Vertrag über Zuwendung von Stiftungsgeldern
Will eine Stiftung Leistungen im Rahmen des Stiftungszwecks versprechen, bedarf ein Vertrag darüber keiner notariellen Beurkundung dieses Versprechens. Werden Destinatären Stiftungsleistungen zugewendet, dient dies der Erfüllung des Stiftungszwecks. Diese Bewertung gilt sowohl, wenn der Anspruch auf die Stiftungsleistungen bereits durch die Satzung begründet wird, als auch bei einer vertraglichen Basis. Bei der vertraglichen Zuwendung von Stiftungsleistungen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks handelt es sich auch dann nicht um ein (formbedürftiges) Schenkungsversprechen, wenn diese Leistungen unentgeltlich versprochen werden. Im Streit standen die Einrichtung und Mitfinanzierung des laufenden Betriebs eines Kunstmuseums zwischen der Stadt und dem Stifter der [i]NWB F. 2 S. 9757beklag...