Stiftung und Unternehmen
8. Aufl. 2009
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I. Unternehmensverbundene Stiftung im Vergleich zu anderen Rechtsformen
1981Viele Effekte der Stiftung als Instrument zur Verwirklichung der beabsichtigten Zwecke lassen sich auch durch andere Rechtsinstitute verwirklichen, so dass bei jedem Stiftungsvorhaben die Alternativen zu prüfen sind.
1982Als eine Alternative zur rechtsfähigen Stiftung kommt die „Stiftungs„-GmbH in Betracht. Hierzu haben Römer, Priester und Wochner eingehende Untersuchungen vorgelegt. Obwohl die GmbH als Kapitalgesellschaft grundsätzlich auf Gewinnerzielung gerichtet ist, kann sie doch bei Erfüllung der Anforderungen der AO als gemeinnützige GmbH steuerlich Anerkennung finden. Ihr Vorteil gegenüber einem Verein besteht vor allem darin, dass sie von einem einzigen Gesellschafter gegründet und unterhalten werden kann. Ihre Konstanz und Wirksamkeit ist von ihren Gesellschaftern abhängig.
1983Eine weitere Alternative stellt der ideelle Verein dar, der auch als Familienverein gestaltet werden kann. Er ist noch seltener als die „Stiftungs„-GmbH. Wie die Familienstiftung unterliegt der Familienverein der Erbersatzsteuer (gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Ein wirtschaftlicher Verein hat kaum Aussicht auf Genehmigung na...