Stiftung und Unternehmen
8. Aufl. 2009
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H. Stiftung als Unternehmensform oder als an Unternehmen Beteiligte
I. Determinanten für die Gestaltungsform
1701Aus der Stellung der Stiftung im bürgerlichen und öffentlichen Recht sowie im Steuerrecht ergeben sich die Möglichkeiten der rechtsfähigen Stiftung, selbst Unternehmen zu betreiben oder sich an Unternehmen zu beteiligen.
1702Die Verbundenheit rechtsfähiger Stiftungen mit Unternehmen kann Ausdruck unternehmerischer Tätigkeit oder reiner Vermögensverwaltung sein. Die Abgrenzung, was noch Verwaltungstätigkeit und schon unternehmerische Tätigkeit ist, ist oft schwierig; verschiedene Steuerpflichten, z. B. bei steuerbefreiten Stiftungen, sind davon abhängig. Die Abgrenzungsmerkmale sind im Steuerrecht ausführlich ausgearbeitet worden. Wenn auch steuerlich unbeachtlich, kann eine vermögensverwaltende Stiftung durch ein nur wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell, aber nicht rechtlich verselbständigtes Gebilde Unternehmen betreiben.
1703Abgesehen von den relativ seltenen Funktionsträger- und Anstaltsträger-Stiftungen sind es die Unternehmensträger- und die Kapitalfondsträger-Stiftungen im Sinne Strickrodts, die vom Typ he...