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Stiftung und Unternehmen

Zivilrecht Steuerrecht Gemeinnützigkeit

8. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55971-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-41348-3

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Stiftung und Unternehmen (8. Auflage)

E. Die steuerbefreite Stiftung im Steuerrecht

I. Voraussetzungen der Steuerbefreiung

1. Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

1101Stiftungen, die nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Voraussetzung ist nach § 59 AO, dass die Stiftungssatzung den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspricht.

Beschränkt steuerpflichtige Stiftungen (siehe Rdn. 1121) können ebenfalls nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG die Steuerbefreiung erhalten, wenn sie in einem EU-Staat oder in der EWR ansässig sind und die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllen, § 5 Abs. 2 KStG.

1102Gemeinnützige Zwecke werden nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO verfolgt, wenn die Tätigkeit der Stiftung darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Die Beschränkung auf einen bestimmten fest abgeschlossenen Personenkreis (z. B. Familie, Belegschaft, Selbsthilfegruppen) schließt nach Abs. 1 Satz 1 die Gemeinnützigkeit aus.

Preisverleihende Stiftungen werden bei unmittelbarer und selbstloser Förderung der Allgemeinheit selbst dann geme...