Stiftung und Unternehmen
8. Aufl. 2009
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B. Rechtsinstitut der rechtsfähigen Stiftung
I. Vorbemerkung
11Die Stiftung gilt wegen der lückenhaften Regelungen als Stiefkind des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts sowie des Steuerrechts. Über das Wesen und die rechtliche Stellung der Stiftung, besonders im Hinblick auf ihre Bedeutung für Unternehmen und von Unternehmen zu ihr, bestehen recht unterschiedliche Auffassungen.
12Das Recht bildet den Rahmen, in dem sich wirtschaftliches Leben entfalten kann. Eine Arbeit über die Bedeutung der Stiftung als Rechtsform für Unternehmen kann nicht darauf verzichten, wenigstens in den Grundzügen den Rahmen abzustecken, in dem die Stiftung eine derartige Bedeutung gewinnen kann.
13–15(nicht besetzt)
II. Begriff der Stiftung
1. Klärung des Sprachgebrauchs
16Das BGB behandelt zwar die Stiftung, definiert sie aber nicht. Zu einem Bundesstiftungsgesetz ist es nicht gekommen. Auch durch die Stiftungsgesetze der Länder wird die Stiftung nicht definiert.
Da es an einer Legaldefinition fehlt, erscheint es angebracht, den unterschiedlichen Sprachgebrauch zu klären. Als Stiftung wird sowohl ein Vorgang wie ein wirtschaftliches Gebilde bezeichnet. Eine Gl...