Stiftung und Unternehmen
8. Aufl. 2009
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A. Einleitung: Begriff der unternehmensverbundenen Stiftung
1Da der Begriff der Stiftung weder in Gesetzen noch in der Rechtsprechung definiert ist, wird er verwirrend nicht nur für rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen im Rechtssinne, sondern auch für Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung verwendet, wenn durch sie auf Dauer ein festgelegter Stiftungszweck – i. d. R. mit Hilfe eines gewidmeten Vermögens – verfolgt wird. Im täglichen Sprachgebrauch wird zudem unter „Stiftung” zunehmend nur die steuerbefreite Stiftung verstanden. Diese Einengung ist jedenfalls aus der Historie der Stiftung nicht gerechtfertigt. Durch neuere Forschungen ist belegt, dass es vor weit über 3000 Jahren in Babylonien letztwillige Verfügungen gab, nach denen über Generationen Familienerbe nicht geteilt werden durfte, Auch im vorschriftlichen Europa wurden Nachlässe in Stiftungen nicht nur für wohltätige Zwecke, sondern auch zur Vermögenserhaltung mit Renten für die Familie über Generationen eingebracht.
2Der Begriff „Unternehmen” und der Begriff „Unternehmung” sind identisch. Er ist abzugrenzen von dem Begriff „Betrieb”. Sowohl Unternehmen wie Stiftungen ...