Aufwendungen für fehlgeschlagenen Grundstückskauf sind keine Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
1. Vergebliche Aufwendungen in Form einer verlorenen Anzahlung für die Anschaffung von Grund und Boden sind nicht als Werbungskosten
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
2. Eine Qualifizierung als Betriebsausgaben wäre im Streitfall mangels einer originär gewerblichen Betätigung der GbR nur
über das Institut der Betriebsaufspaltung möglich. Zwischen der GmbH und der GbR lag jedoch aufgrund der fehlenden personellen
Verflechtung keine Betriebsaufspaltung vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 18 DStRE 2010 S. 720 Nr. 12 DStZ 2010 S. 60 Nr. 3 EFG 2010 S. 205 Nr. 3 EStB 2010 S. 111 Nr. 3 OAAAD-30831
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.07.2009 - 7 K 182/09
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