Widerlegung der Vermutung einer auch privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs bei Vorhandensein von zwei gleichwertigen
privaten Fahrzeugen im Privatvermögen des Steuerpflichtigen und seiner Ehefrau
Leitsatz
Eine Besteuerung einer Privatnutzung eines auf den Gesellschafter einer GbR zugelassenen Fahrzeugs (hier: Porsche 911) kommt
nur für den Teil des Jahres, in dem das Fahrzeug zugelassen war, und nur insoweit in Betracht, als dem Gesellschafter und
seiner Ehefrau in dieser Zeit im Privatvermögen nicht in etwa gleichwertige Fahrzeuge für Privatfahrten zur Verfügung gestanden
haben (im Streitfall: Widerlegung der Vermutung einer auch privaten Nutzung des Porsche 911, wenn dem Gesellschafter und seiner
Ehefrau im Privatvermögen ein Porsche 928 sowie ein Volvo zur Verfügung gestanden haben und wegen der Minderjährigkeit der
Kinder auch keine Nutzung dieser Fahrzeuge durch andere Haushaltsmitglieder vorgelegen hat).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2009 S. 2507 Nr. 47 DStR-Aktuell 2010 S. 8 Nr. 19 DStRE 2010 S. 654 Nr. 11 DStZ 2009 S. 907 Nr. 24 EFG 2009 S. 2011 Nr. 24 EStB 2010 S. 110 Nr. 3 KÖSDI 2010 S. 17020 Nr. 7 YAAAD-30819
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 06.05.2009 - 2 K 442/02
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