Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für die Erstausstattung einer Apotheke gem. § 4 Abs. 4a EStG
Leitsatz
1. Schuldzinsen, die in Zusammenhang mit der langfristigen Finanzierung der Erstausstattung des Warenlagers einer Apotheke
und damit von Umlaufvermögen bei Unternehmensgründung zusammenhängen, sind verfassungsgemäß im Falle von Überentnahmen dem
Gewinn hinzuzurechnen.
2. Bei der Berechnung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4a Abs. 4a EStG bleibt nur die Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
nach Satz 5 der Vorschrift, aber nicht auch ausnahmsweise solcher des Umlaufvermögens unberührt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 14 DStRE 2010 S. 585 Nr. 10 OAAAD-30818
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 18.03.2009 - 2 K 1012/08
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