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Das neue Faktorverfahren nach § 39f EStG
Lohnsteuerklassenwahl 2010
[i]Harder-Buschner, Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung, NWB 5/2009 S. 292, 294Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber einen neuen § 39f in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, der ab anzuwenden ist. § 39f EStG sieht auf Antrag ein neues Faktorverfahren neben den Lohnsteuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vor. Bezweckt werden soll mit dem neuen Faktorverfahren eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerabzüge und eine damit einhergehende Verringerung der Hemmschwelle für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit. [i]BMF-Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2010Im Rahmen der Steuerklassenkombination III/V, die häufig von Alleinverdiener-Ehen gewählt wird, verhindert der hohe Lohnsteuerabzug bei dem Ehepartner mit der Steuerklasse V unter Umständen die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, da diese eben wegen der hohen Abzüge nicht lohnenswert erscheint. Das neue Faktorverfahren kompensiert diesen Negativeffekt, allerdings mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB CAAAD-29708 das Berechnungsprogramm „Lohnsteuerermäßigungsantrag 2010” abrufbar.
I. Bisherige Steuerklassenwahl
[i]Regelfall: Steuerklassenkombination IV/IVBislang können gem. § 38b EStG verheiratete und nicht dauernd getr...