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NWB BB 11/2009 S. 343

Entschuldung in 12 Monaten?

In Großbritannien beantragen „Insolvenztouristen” aus anderen EU-Staaten einen Bankrott nach britischem Recht, um so bereits nach 12 Monaten eine Entschuldung zu erreichen, die EU-weit Gültigkeit hat. In Deutschland dauert allein die sog. Wohlverhaltensphase sechs Jahre. Doch hier ist Vorsicht geboten: Der Wohnsitz muss tatsächlich und nachweisbar nach Großbritannien verlegt werden. Außerdem wird zurzeit in Großbritannien diskutiert, ob die britischen Insolvenzgerichte auch den „Touristen” offenstehen sollen, da dies als Missbrauch gewertet werden könnte.

Sobald in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, scheidet die Option eines Entschuldungsverfahrens im EU-Ausland aus.

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