Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialrecht | Versicherungspflicht für Studienpraktika im Rahmen des dualen Studiensystems
Praktika sind nur dann Teil des Studiums und damit Unterrichtsveranstaltungen, wenn das maßgebliche Hochschul- oder Fachhochschulrecht die Praktika ausdrücklich als Teile des Studiums bezeichnet und deren Durchführung in der Hand der Hochschule liegt oder wenn die Praktika durch das Hochschulrecht bzw. durch die Hochschule selbst geregelt und gelenkt werden, etwa von der Hochschule praxisbegleitende Lehrveranstaltungen angeboten werden und die Ausbildungsstellen der Anerkennung durch die Hochschule bedürfen. Ist dies der Fall, dann besteht auch im Hinblick auf die während der Praxisphase eines Studiums im dualen System gezahlte Praktikantenvergütung und des während der Studienphase gewährten Stipendiums keine Beitragspflicht in den Sozialversicherungszweigen für die gesamte Zeit des Studiu...