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Arbeitsrecht | Sanierungstarifvertrag auch nach Betriebsübergang maßgebend
Schließen ein Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag, kann dieser nach einem Betriebsübergang auf eine nicht tarifgebundene Erwerberin nicht durch Kündigungserklärung ihr gegenüber beendet werden. Eine Teilkündigung des Arbeitnehmers bezogen auf die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Rechte und Pflichten des Tarifvertrags ist nicht zulässig. Der Betriebsübergang führt nicht dazu, dass die Erwerberin Partei des Sanierungstarifvertrags wurde. Der Betriebsübergang bedeutet auch keinen Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Sanierungstarifvertrag. Der Kläger des Ausgangsverfahrens war bei der Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Für sein Arbeitsverhältnis galten kraft beiderseitiger Tarifbindung Verbandstarifverträge. Der Insolvenzverwalter schloss mit der IG Metall einen befrist...