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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 549

Fall Stolz Clothing

Aufgabe aus der Umsatzsteuer

von Karl Heinz Strohmeier, Steuerberater, Rosenheim

Sachverhalt

I. Allgemeines
Der Textildesigner Marco Stolz hat die von ihm unter dem Markennamen „Stolz Clothing” seit Jahren entwickelte, hergestellte und vertriebene sportive Herrenbekleidung in dem folgenden Firmenverbund mit Sitz und Geschäftsleitung jeweils in Rosenheim zusammenfasst:

Stolz Holding AG

Die Stolz Holding AG (AG) wurde am gegründet. Vorstandsvorsitzender ist Marco Stolz (St), der auch 90 % der Aktien der AG hält. Die verbleibenden 10 % befinden sich im Eigentum seiner Ehefrau (5 %) und seiner fünf Kinder (je 1 %). Gegenstand des Geschäftsbetriebs der AG ist der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an den nachfolgend genannten Unternehmen, die seit Gründung der AG mit dieser in engem wirtschaftlichem Zusammenhang fördernd und ergänzend wirtschaftlich tätig sind. So werden sämtliche von den Unternehmen hergestellten und vertriebenen Produkte in den Design Ateliers der AG entwickelt. Außerdem ist die AG gegen Entgelt mit der Geschäftsführung für sämtliche verbundenen Unternehmen betraut worden.

Zum Firmenverbund gehören die folgenden Gesellschaften:
1. Stolz Clothing GmbH

Gegenstand des Un...

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