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Fall Stolz Clothing
Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Sachverhalt
I. Allgemeines
Der
Textildesigner Marco Stolz hat die von ihm unter dem Markennamen „Stolz
Clothing” seit Jahren entwickelte, hergestellte und vertriebene sportive
Herrenbekleidung in dem folgenden Firmenverbund mit Sitz und
Geschäftsleitung jeweils in Rosenheim zusammenfasst:
Stolz Holding AG
Die Stolz Holding AG (AG) wurde am gegründet. Vorstandsvorsitzender ist Marco Stolz (St), der auch 90 % der Aktien der AG hält. Die verbleibenden 10 % befinden sich im Eigentum seiner Ehefrau (5 %) und seiner fünf Kinder (je 1 %). Gegenstand des Geschäftsbetriebs der AG ist der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an den nachfolgend genannten Unternehmen, die seit Gründung der AG mit dieser in engem wirtschaftlichem Zusammenhang fördernd und ergänzend wirtschaftlich tätig sind. So werden sämtliche von den Unternehmen hergestellten und vertriebenen Produkte in den Design Ateliers der AG entwickelt. Außerdem ist die AG gegen Entgelt mit der Geschäftsführung für sämtliche verbundenen Unternehmen betraut worden.
Zum Firmenverbund gehören die folgenden Gesellschaften:
1. Stolz Clothing GmbH
Gegenstand des Un...