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Einkommensteuer | Vorlage des BFH zur Besteuerung von Leibrenten ist unzulässig
Das BVerfG verwarf mit Beschluss v. die Vorlage des als unzulässig. Die Vorlage betraf die Frage, ob die Besteuerung des Ertragsanteils von Bezügen aus Leibrenten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG ohne die Berücksichtigung eines Sparer-Freibetrags mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. [i]BFH, Beschluss v. 14. 11. 2001 - X R 32-33/01, BStBl 2002 II S. 183Der BFH sieht seit dem Jahr 1992 den Ertragsanteil einer Leibrente als Gegenleistung für eine – nicht existenzsichernde – Vermögensumschichtung als pauschalierten Zinsanteil an. Wegen des Abzugsverbots für private Schuldzinsen konnte nach dieser Rechtsprechung der Ertragsanteil bei demjenigen, der zur Zahlung der Leibrente verpflichtet ist, nicht als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG abgezogen werden.
Im Ausgangsfall hatte der Ehemann 1990 sein mit ...