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NWB BB 11/2009 S. 341

Förderung von innovativen Unternehmen bei Messen

Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind, können, wenn sie an Messen teilnehmen wollen, Fördergelder vom Staat erhalten. Konkret gefördert werden Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 10 Mio €. Das BMWi trägt bis zu 80 % der Kosten für Standbau und -miete, maximal jedoch 7.500 €.

Weitere Infos, die Liste der förderfähigen Messen und die zu beachtende Richtlinie sowie den Bewilligungsantrag finden Sie unter www.bafa.de (→ Wirtschaftsförderung → Messeprogramm junge innovative Unternehmen).

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