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NWB BB 11/2009 S. 340

Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien müssen transparenter werden

Mandanten, die ihre Kunden vor Vertragsabschluss auf ihr Zahlungsverhalten und ihre Bonität überprüfen möchten, tun dies häufig über Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform, Bürgel oder auch die SCHUFA.

Liegt eine schlechte Bewertung vor, gibt es u. U. keinen Auftrag. Allerdings ist weder den Fragenden noch den Überprüften vollständig klar, wie sich die Bewertung, das sog. Scoring, zusammensetzt.

Voraussichtlich ab April 2010 müssen die Auskunfteien offenlegen, wie der Punktwert zustande kommt. Ziel ist es, mehr Transparenz in das Verfahren zu bekommen. Vgl. zur Nutzung von Wirtschaftsauskünften auch Herke, Bonität erkennen und beurteilen – Wie Sie Wirtschaftsauskünfte nutzen, damit Mandanten nicht in die Kreditklemme geraten, NWB-BB 10/2009 S. 331 NWB YAAAD-28357.

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