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Überblick über die Änderungen in den Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (EStR 2008)
Die Einkommensteuer-Richtlinie (EStR) ist für die Finanzverwaltung eine verbindlich anzuwendende Verwaltungsanweisung. Sie erläutert und regelt die geltende Rechtslage für den aktuellen Veranlagungszeitraum. Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts wurde durch die Einkommensteuer-Änderungs-Richtlinie (EStÄR) 2008 vom (veröffentlicht im BStBl 2008 I S. 1017) geändert. Hat die EStR 2008 für die vor dem Veranlagungszeitraum 2008 geltende Rechtslage lediglich einen erläuternden Charakter, so sind die ursprünglichen Anweisungen auch für die vorherigen Veranlagungszeiträume anzuwenden. Ansonsten heben die neuen Regelungen die vorher geltenden Anweisungen an die Finanzämter auf. Im folgenden Beitrag sollen nun die wichtigsten Änderungen der EStÄR 2008 kurz vorgestellt werden.
I. Steuerpflicht und Einkommen
Umfang der Besteuerung (R 2 Abs. 1
EStR)
Das Berechnungsschema zur Ermittlung des Gesamtbetrags
der Einkünfte bezüglich der Hinzurechnungsposition des
Hinzurechnungsbetrags nach § 52 Abs. 3 Satz 3 EStG
sowie des § 8 Abs. 5 Satz 2 i. V. m.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 Auslandsinvestitionsgesetz (AIG)
wurde geändert, da nach dem AIG der Hinzurechnungsbetrag bei der
Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte hinzuzurechnen ist.
Gesamtrechtsnachfolge bei negativen ausländis...
BStBl 2008
II S. 608