1. Steht die ab 2004 geltende Regelung
des
§ 15 Abs. 4 Satz 3
UStG, die im Ergebnis dazu führt, dass der
Umsatzschlüssel subsidiär gegenüber jedem anderen sachgerechten
Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuern ist, in Einklang mit dem
Gemeinschaftsrecht, das den Umsatzschlüssel als
Regelaufteilungsmaßstab vorsieht?
2. Lässt der Wortlaut des Art. 17
Abs. 5 Unterabsatz 3 Ziffer c der
6. EG-Richtlinie erkennen, dass der
Richtliniengeber mit dieser Vorschrift dem nationalen Gesetzgeber die
Möglichkeit eröffnet hätte, dem Steuerpflichtigen einen anderen
Zurechnungsschlüssel zur Aufteilung der Vorsteuern als den
Umsatzschlüssel vorzuschreiben?
Das Verfahren V R 19/09 ist durch Beschluss vom
ausgesetzt.
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