Keine Hinzurechnung fiktiver Zinseinnahmen bei
gesellschaftsrechtlich veranlasster zinsloser Darlehensgewährung durch den
Alleingesellschafter an ausländische Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Die gesellschaftsrechtlich und nicht
durch ein selbstständiges Leistungsaustauschverhältnis veranlasste
unentgeltliche Gewährung eines zinslosen Finanzdarlehens durch einen
Alleingesellschafter an seine ausländische Kapitalgesellschaft
begründet keine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Abs. 4 AStG, so
dass die Voraussetzungen für eine fiktive Hinzurechnung von Zinsen nach
§ 1 Abs. 1 AStG nicht vorliegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1205 Nr. 19 DStZ 2009 S. 830 Nr. 22 BAAAD-30403
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.03.2009 - 5 K 118/09