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StuB Nr. 20 vom Seite 781
Feststellungsfrist bei der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nach § 10d Abs. 4 EStG
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl I S. 825) vor dem Hintergrund des (Kurzinfo StuB 2009 S. 40) aufgehoben.