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BFH 30.04.2009 V R 1/06, StuB 20/2009 S. 784

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeiten bei Erfüllung eines Werkvertrags durch den Insolvenzverwalter

(1) Wählt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Werkvertrags, wird die Lieferung – wenn keine Teilleistungen i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG gesondert vereinbart worden sind – erst mit der Leistungserbringung nach Verfahrenseröffnung ausgeführt. (2) Bei der hierauf entfallenden Umsatzsteuer handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits vor Verfahrenseröffnung vereinnahmt wurde (Bezug: § 3, § 13 UStG 1999; Art. 5 Richtlinie 77/388/EWG; § 38, § 55, § 103 InsO).

Praxishinweise: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt dazu, dass die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten des Gemeinschuldners zu Insolvenzforderungen werden. Dagegen werden V...

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