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Formelle Korrespondenz für verdeckte Gewinnausschüttungen – Klage vor dem FG Niedersachsen
[i]Horst, Formelle Korrespondenz, NWB 2009 S. 2954, 2960Vor dem FG Niedersachsen ist seit Kurzem unter dem Aktenzeichen 12 K 166/09 eine Klage zur Vorschrift des § 32a KStG (Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage) anhängig. In dem Verfahren geht es um die Frage eines möglichen Ermessens, d. h. ob das Finanzamt in jedem Fall an den Körperschaftsteuerbescheid gebunden ist, [i]Ermessen?um den Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners ändern zu können, oder ob – wenn festgestellt wird, dass der Körperschaftsteuerbescheid rechtswidrig ergangen ist – auf eine Änderung im Folgebescheid verzichtet werden kann bzw. werden muss.
Sachverhalt:
Der Kläger war bis Ende 2000 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Er veräußerte die GmbH an einen Konzern zum 1. 1. 2001. Vor der Übertragung der Anteile wurde er im Dezember 2000 gebeten, den sich im Besitz der GmbH befindlichen gesamten Fuhrpark zu veräußern. Drei Fahrzeuge verkaufte er an sich.
Bei einer im Jahr 2005 (strittig) begonnenen Betriebsprüfung bei der GmbH durch die Konzern-Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die drei Pkw (angeblich) zu günstig übertragen worden sind. Im Jahr 2007 wurde d...