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Wettbewerbsrecht | Single-opt-in-Verfahren nicht ausreichend für Werbe-Mails
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer werbenden E-Mail kann einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Der Absender trägt die Beweislast dafür, dass die Einwilligung des Empfängers vorliegt; dafür reicht die Eintragung der E-Mail-Adresse des Empfängers in eine Newsletter-Abonnentenliste auf der Homepage des Absenders nur dann aus, wenn feststeht, dass der Empfänger selbst den Eintrag gemacht hat. Im Streitfall bestritt der Empfänger den selbständigen Eintrag und konnte daher Unterlassung fordern.
Das Urteil setzt die Argumentation früherer Entscheidungen fort (vgl. bereits ). Es bietet Anlass, das inzwischen verbreitete Anmeldeverfahren einer zweifachen Anmeldung (Double-op...