1. Steht die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (Biokraftstoffrichtlinie) einer nationalen Bestimmung wie § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Energiesteuergesetzes i.d.F. des Biokraftstoffquotengesetzes vom , mit dem eine Begünstigung von in Kraftstoffmischungen enthaltenen Anteilen von Biokraftstoffen aus Pflanzenöl ausgeschlossen wird, entgegen?
2. Steht der deutschen Regelung ab der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes entgegen?
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