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Verbraucherkreditgesetz; | Verjährung von Ansprüchen aus einem Teilzahlungskredit
Beim finanzierten Kauf kann sich der Verbraucher gem. § 9 Abs. 3 VerbrKrG auch gegenüber der kreditgebenden Bank, die eine Darlehensrückzahlung fordert, auf die im Verhältnis zum Verkäufer geltende zweijährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB berufen. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut (anders als unter der Geltung des früheren Abzahlungsgesetzes - vgl. dazu ) ist der Käufer und Darlehensnehmer beim verbundenen Geschäft so zu stellen, wie er bei einem nicht finanzierten Teilzahlungsgeschäft, bei dem er den Kaufpreis in Raten an den Verkäufer zu entrichten hätte, stehen würde ().