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Doppelbesteuerung | Neuverhandlung eines DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten; Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses ab dem VZ 2009
Nach dem am in Kraft getretenen Protokoll vom zur Verlängerung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (DBA VAE) wurde das Abkommen um zwei Jahre bis zum verlängert. Gemäß Art. 30 DBA VAE bleibt das DBA bis zum weiter anwendbar.
Entgegen der bisherigen Aussage im (BStBl I S. 355, 356) ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass im Verhältnis zu den VAE in Kürze ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet wird. Somit ist ab dem ein abkommensloser Zustand eingetreten mit der Folge, dass bei unbeschränkter Steuerpflicht Einkünfte aus den VAE ...