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FG Düsseldorf 28.4.2009 17 K 1070/07 F, IWB 20/2009 S. 1441

Doppelbesteuerung | Claw-back-Besteuerung in Großbritannien und Veräußerungsgewinnbesteuerung in Deutschland

▶ Urteil: (1) Die britische Claw-back-Besteuerung hindert die deutsche Veräußerungsgewinnbesteuerung. (2) „Zinseinkünfte” liegen auch bei Zusammenhang mit der Vermietung von unbeweglichem Vermögen vor (EFG 2009 S. 1395).

▶ Hinweis: An der Klin., einer GmbH & Co. KG waren zehn deutsche AGs als Kommanditisten beteiligt. Die Klin. hielt als einziger Limited Partner Beteiligungen an 13 Limited Partnerships in Großbritannien. Neben der Klin. war jeweils eine britische Kapitalgesellschaft als General Partner beteiligt. Eine der Limited Partnerships erwarb eine in Großbritannien gelegene Immobilie. Bestandteil dieser Immobilie waren Geschäftseinrichtungen („Fixtures”), die nach britischem Recht zum unbeweglichen Vermögen gehören.

Auf diese „Fixtures” machte die Limited Partnership nach britischem Steuerrecht Abschre...

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