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Überwachung der Kommunikation am Arbeitsplatz
Kontrolle der dienstlichen und privaten Verbindungen durch den Arbeitgeber
Die Nutzung von Internet, E-Mail, Mobiltelefonen und ähnlichen sog. Informations- und Kommunikationsanlagen (IuK-Anlagen) ist aus der heutigen Arbeitswelt nicht wegzudenken. Dabei stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang er eine private Nutzung durch seine Arbeitnehmer zulassen soll. Da eine private Nutzung der IuK-Anlagen meist nicht nur innerhalb der Arbeitspausen, sondern während der regulären Arbeitszeit erfolgt, hat der Arbeitgeber ein existenzielles Interesse an der Einhaltung seiner Vorgaben hinsichtlich der Privatnutzung. Die damit verbundene Notwendigkeit einer Kontrolle der Nutzung stellt in Anbetracht der jüngsten öffentlichen Debatte über „Bespitzelung” der Mitarbeiter und den Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes [i]Diskussionsentwurf BDatG vom August 2009 unter www.bmas.de über Pressemitteilungen ein sensibles Thema dar. Das Thema des Datenschutzes bei der Nutzung betrieblicher IuK-Anlagen ist in Ermangelung einschlägiger Gerichtsentscheidungen bisher weitgehend durch Diskussionen in der einschlägigen Literatur geprägt. Während es im Bereich der privaten Telefonnutzung noch eine Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen gibt, beschränken sich die wenigen Urteile, die es im ...