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LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 15 Sa 25/09, BBK 20/2009 S. 982

Kein Anspruch auf Dienstwagennutzung bei längerer Krankheit

Ein Arbeitnehmer muss seinen Dienstwagen an den Arbeitgeber zurückgeben, wenn er länger als sechs Wochen krank ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom bestätigt. Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber zur Weiterzahlung des Arbeitslohns gesetzlich nur für den Lohnfortzahlungszeitraum von sechs Wochen verpflichtet. Nichts anderes kann für die Dienstwagenüberlassung zur Privatnutzung gelten. Die Gewährung eines Dienstwagens zur [i]Dienstwagen ist Lohnbestandteil wie GeldPrivatnutzung stellt ebenso einen Lohnbestandteil dar wie der Arbeitslohn in Geld.

Hinweis: Eine abweichende Regelung kann in der Dienstwagenvereinbarung getroffen werden. Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen gemäß [i]Abweichende Regelung zulässigindividueller Vereinbarung auch bei längerer Krankheit behalten, muss der Arbeitgeber fü...

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