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Die Verlängerung des geänderten insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-29458 Vor wenigen Tagen hat der Bundestag beschlossen, den mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) geänderten Überschuldungsbegriff (§ 19 InsO) über die bisher vorgesehene Befristung hinaus um drei weitere Jahre bis zum zu verlängern. Demnach kann auch nach dem das Vorliegen einer Überschuldung schon alleine mit einer positiven Fortbestehensprognose widerlegt werden, ohne dass es noch einer „Nachrechnung” durch einen positiven Überschuldungsstatus unter Going-concern-Prämisse bedürfte. Auf diese Weise soll der nach wie vor bestehenden Finanzkrise (auch zukünftig) Rechnung getragen werden.
War die grundsätzliche Änderungsentscheidung richtig?
[i]Konzeptionenwechsel verhindert ökonomisch widersinnige ErgebnisseDas ursprüngliche Überschuldungskonzept der Insolvenzordnung hätte im besonderen Umfeld der Finanzkrise vielfach auch tatsächlich lebensfähige Unternehmen ungerechtfertigterweise in ein Insolvenzverfahren gezwungen. Dies hätte nicht nur dem Normzweck des Überschuldungstatbestands widersprochen, sondern sich insbesondere auch erheblich zum Schaden der Gläubiger, der Anteilseigner sowie der Volkswirtschaft ausgewirkt. Mit dem vom Gesetzgeber vollzogenen Konzeptionenwechsel wurden jene Voraussetzungen geschaffen, die derart ök...