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EU-Kommission bemängelt Gewerbesteuerbefreiung und Verlustvortragsrecht durch das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
[i]Hörster, NWB F. 2 S. 9839Die EU-Kommission hat Teile des deutschen Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungsgesellschaften (MoRaKG) nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die positiven Auswirkungen der vorgesehenen Einkommensteuervergünstigungen für Privatpersonen, die sog. Zielgesellschaften Risikokapital zur Verfügung stellen, die möglicherweise aus einer solchen Beihilfe erwachsenden Wettbewerbsverzerrungen eindeutig überwiegen. Deshalb genehmigte die Kommission die für die Privatinvestoren vorgesehenen Steuervergünstigungen unter der Auflage, dass diese mit den Risikokapitalleitlinien der Kommission (s. IP/06/1015) in Einklang gebracht werden.
Die Kommission gab der Bundesregierung zwei Monate Zeit, um die beanstandeten Paragrafen nachzubessern.
In ihrer wettbewerbsrechtlichen Prüfung stellte die Kommission jedoch auch fest, dass die im MoRaKG vorgesehenen Bestimmungen über die Gewerbesteuerbefreiung von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften und das Verlustvortragsrecht der von solchen Unternehmen übernommenen Zielgesellschaften nicht mit den Risikokapitalleitlinien vereinb...