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BGH 30.09.2009 VIII ZR 7/09, NWB 42/2009 S. 3249

Vertragsrecht | Verbraucherschutz bei auch freiberuflicher Tätigkeit

Eine natürliche Person, die auch als Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt, kann Verbraucher i. S. des § 13 BGB sein. Im Streitfall hatte die Klägerin, eine Rechtsanwältin, über das Internet Lampen gekauft und dabei als Liefer- und Rechnungsadresse ihren Namen (ohne Berufsbezeichnung) und die Anschrift „Kanzlei Dr. B.” angegeben, bei der sie tätig war. Sie erklärte rechtzeitig den Widerruf mit dem Hinweis, die Lampen seien für ihre Privatwohnung bestimmt gewesen. Ihre Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises hatte Erfolg.

Anmerkung:

Es kommt bei dem konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln darauf an, ob der Käufer nach dem objektiven Empfängerhorizont als Verbraucher gehandelt hat oder nicht. Auch im Fernabsatz ist er nur dann nicht als Verbraucher anzusehen, wenn sein Handeln zweifelsfrei der gewer...

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