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Steuerstrafrecht | Keine Hinterziehung wegen Verletzung der Nachweispflichten
Die Einhaltung der für Ausfuhrlieferungen i. S. von § 6 UStG vorgesehenen Nachweispflichten (§§ 8 ff. UStDV) ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung der Umsatzsteuerbefreiung. Trotz Nichterfüllung der Nachweispflichten sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen/Ausfuhrlieferungen steuerfrei, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen von Ausfuhrlieferungen vorliegen. Danach kann eine Verurteilung wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer nicht allein darauf gestützt werden, dass der Unternehmer den ihm obliegenden Nachweispflichten nach §§ 8 ff. UStDV bzw. §§ 17a ff. UStDV nicht entsprochen hat. An seiner bisherigen Rechtsprechung (, BGHSt 31 S. 248) hält der Senat nicht mehr fest.