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Türkei | Vorschriften über Verständigungsverfahren veröffentlicht
Ende Juli 2009 hat das türkische Finanzministerium Vorschriften zur Durchführung von Verständigungsverfahren, sofern dies in den entsprechenden DBA vereinbart wurde, veröffentlicht. Steuerpflichtige können nun künftig bei einer drohenden Doppelbesteuerung die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach diesen Vorschriften beim zuständigen Finanzministerium beantragen.