Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch bei fehlendem Buch- und Belegnachweis
Ernstliche Zweifel an der Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Mitwirkens an der Mehrwertsteuerhinterziehung
des Abnehmers
Kein Vorsteuerabzug bei fehlender Identität zwischen Leistenden und Rechnungsaussteller
Leitsatz
1. Werden die von einem inländischen Unternehmer veräußerten Neufahrzeuge abgeholt bzw. von diesem versendet, nach Italien
verbracht und dort zugelassen, liegt unabhängig davon, ob jeweils einen ausreichender Beleg- und Buchnachweis erbracht wird,
eine innergemeinschaftliche Lieferung vor. Unerheblich ist, ob die Lieferung durch die Steuerfahndung festgestellt oder durch
den Unternehmer nachgewiesen wird.
2. Bestehen bereits im Zeitpunkt des Erlasses von Umsatzsteuerbescheiden ernstliche Zweifel i. S. d. § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO,
ob der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftliche Lieferungen entgegensteht, dass der inländische Unternehmer bewusst und
gewollt an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers mitwirkt, ist die Vollziehung rückwirkend zum Fälligkeitszeitpunkt
aufzuheben.
3. Ein Unternehmer hat bei fehlender Identität zwischen Rechnungsaussteller und Leistenden keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug
aus den Eingangsrechnungen.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 745 Nr. 12 EFG 2009 S. 1866 Nr. 22 AAAAD-29525
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