Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchsrechts bzw. eines
Wohnungsrechts vor Übertragung eines Grundstücks gegenüber dem
Inhaber der Rechte als Vollstreckungsschuldner nicht nach dem
Anfechtungsgesetz anfechtbar
Leitsatz
Hat sich der Vollstreckungsschuldner
ein Nießbrauchsbrauchsrecht an einem Grundstück vorbehalten bzw. ein
Wohnungsrecht einräumen lassen und das mit dem Recht schon belastete
Grundstück auf Angehörige übertragen bzw. in eine aus
Angehörigen bestehende GbR eingebracht, so enthält das
Anfechtungsgesetz nach seinem Wortlaut
keinen Anfechtungstatbestand, der es ermöglicht, gegenüber dem
Schuldner selbst die zu seinen Gunsten erfolgte Bestellung der
beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten anzufechten; Voraussetzung
einer Anfechtung ist grundsätzlich das Ausscheiden eines Gegenstandes aus
dem Vermögen des Schuldners. Der Rückbehalt des
Nießbrauchsrechts bzw. des Wohnungsrechts ist gegenüber dem
Vollstreckungsschuldner als dem Inhaber der Rechte auch nicht unter Ausweitung
der Anfechtungstatbestände des Anfechtungsgesetzes im Wege der Analogie
anfechtbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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